Liebe Vereinskolleginnen und Vereinskollegen,
Wir möchten gerne mit dem wöchentlichen Training ab sofort wieder starten.
Es gibt aber ein paar Dinge zu beachten.
Die Staatlichen Vorgaben unterscheiden bei Sport in den Kategorien:
Sportanlage und
öffentlicher Raum
Für uns als Radfahrer zählen die Regeln im öffentlichen Raum. Diese sind leider etwas strenger als die Regeln auf Sportanlagen.
Bei einer Inzidenz im Kreis unter 50 ist Sport im öffentlichen Raum erlaubt. Hierbei sind aber die folgenden Regeln zu beachten:
Es dürfen bis zu 25 Personen draußen kontaktfreien Sport betreiben, der Mindestabstand von 1,5 Meter sowie die AHA Regeln sind einzuhalten.
Ein aktueller Corona Test ist hier nicht erforderlich. Wird der Mindestabstand von 1,5 Meter unterschritten, müssen alle Sportler der Gruppe
eine der drei G’s einhalten:
Geimpft (die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage her sein)
Gesundet (die Erkrankung darf maximal ein halbes Jahr her sein)
Getestet (der Test darf maximal 48 Stunden alt sein und wurde von einer zertifizierten Stelle durchgeführt)
In jedem Fall muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein, das heißt, dass alle Mitfahrer anhand vom Namen, Vorname plus Adresse oder Emailadresse
schriftlich festgehalten werden. Damit nicht jemand alle Namen notieren muss sollte jeder Fahrer am entsprechenden Tag eine
Mail an die Adresse: rsc-wadersloh@ibartenbach.de senden.
Kreise in denen die Inzidenz über 50 liegt dürfen von einer Gruppe nicht befahren werden. Momentan betrifft das z.B. den Kreis Gütersloh.
Steigt die Inzident an drei aufeinander folgenden Tagen auf einen Wert über 50, dürfen wir als Gruppe ab dem vierten Tag nicht mehr fahren.
Da nicht abzusehen ist wie es mit den Corona Erkrankungen weitergeht, möchten wir alle Mitstreiter bitten die sieben Tage Inzidenzwerte im eigenen Kreis und den Nachbarkreisen zu beobachten.
z.B. unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Mit der hoffnung auf rege Beteiligun, bleibt gesund!
Euer RSC Vorstand